City Taxi Sammeltaxi St. Johann

Das innovative Nahverkehrskonzept der Marktgemeinde St. Johann in Tirol.

Von A nach B in St. Johann in Tirol, von 0 – 24 Uhr, für St. Johanner(innen) um jeweils 3,50 Euro die Fahrt.  umfasst im Wesentlichen den ganzen St. Johanner Talboden. Ob mit oder ohne Koffer / Einkaufstasche – jede beliebige Gehsteigkante ist bei Haltestelle.  Egal ob Einzelperson oder Taxi füllende Gruppe – so lange man sich zu einer gemeinsamen Einstig- und Fahrstrecke zusammenfindet, kostet jede Fahrt immer nur einen einzigen 3,50 € Voucher (Gutschein).

Orientierung:

City Taxi Sammeltaxi kennt keine definierte Haltestelle, damit Passagier und Sammeltaxi zusammenfinden ist bei der Kommunikation mit dem jeweiligen Taxibetreiber die genaue Angabe des eigenen Standortes an einer Straße/Adresse im Gültigkeitsbereich notwendig.
Link: St. Johanner Ortsplan

Ticket Bezug:

Voucher,  3,50- € Gutscheine, sind in den Amtszeiten im Gemeindeamt 2. Stock Gemeindekasse (barrierefrei erreichbar) käuflich erhältlich. Voraussetzung zum Ticketkauf ist ein Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol.

Stückelung:

10 Voucher ist die Mindestkaufmenge. Ticket werden auf einen A4 Bogen Spezialpapier gedruckt sind (Tickets sind anschließend einzeln abtrennbar).

Anzahl:

Die Voucher Bezugsmenge ist auf 20 Voucher je Monat und St. Johanner Haushalt beschränkt.  (Bei sozialer Begründung gilt dieses Limit unbürokratisch nicht. Erkundigen Sie sich dazu bitte an der Gemeindekasse).

Laufzeit:

Voucher haben trotz Aufdruck “Einzulösen bis” kein Verfallsdatum.

im Detail:

  • City Taixi Sammeltaxi mit Voucher fährt nur im Gemeindegebiet der Marktgemeinde St. Johann in Tirol.
  • Die Taxivoucher sind zu jeder Tages- und Nachtzeit (Montag – Sonntag, 0 – 24 Uhr) gültig.
  • Ein Detailplan liegt im Gemeindeamt sowie in jedem Taxi in Folie Laminiert verpflichtend zur Einsicht auf.
  • Zu- und Ausstieg ist bei der jeweiligen Haustüre, oder an jeder beliebigen Gehsteigkante im gesamten Gültigkeitsbereich möglich.
  • Mehrere Personen benötigen sofern ein gemeinsamer Zusteigspunkt vorliegt, insgesamt für eine Fahrtstrecke nur einen Taxigutschein.
  • Personen gelten auch dann als gemeinsam befördert, wenn eine oder mehrere dieser Personen an unterschiedlichen Orten aussteigen, sofern dies entlang einer einheitlichen Fahrtstrecke erfolgt. Das Abbiegen in verschiedene Straßenzüge gilt nicht mehr als einheitliche Fahrtstrecke.
  • Ein kurzer Aufenthalt anlässlich einer Fahrt, etwa der Besuch einer Apotheke oder eines Sanitätshauses nach einem Arztbesuch, gilt nicht als Fahrtunterbrechung. In diesem Fall ist kein weiterer Taxivoucher erforderlich.
  • Jeder Voucher kostet an der Gemeindekasse EUR 3,50- .
  • ASTi Voucher haben kein Verfallsdatum.
  • Die Mindestkaufmenge ist mit 10 Voucher festgelegt (ein Druckbogen umfasst jeweils 10 Voucher).
  • Der offizielle Wert eines Vouchers ist mit EUR 6,30 festgelegt.
  • Für Fahrten welche die festgelegte Zone überschreiten darf nicht ein weiteres Ticket eingesetzt werden.
  • Der Fahrer ist gebrechlichen Personen beim ein und aussteigen sowie beim Tragen einer Einkauftasche zur Türe behilflich.
  • Taxi´s sind Nichtraucherzone

Bei Fahrten über den Gültigkeitsbereich des Taxivouchers hinaus (= Fahrten über die einheitliche Zone hinaus), steht es den Taxiunternehmen frei, den transportierten Personen gegenüber einen Aufpreis in bar zu verlangen. Dies ist direkt mit den transportierten
Personen zu vereinbaren.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 01. Juli 2022

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